| Mehr Demokratie wagen |
| geschrieben am 14. Mai 2010 in der Kategorie Deutschland, Niedersachsen, Politik, Rechtliches, Verfassungs- und Verwaltungsrecht |
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Heute habe ich zum ersten Mal für ein Bürgerbegehren unterschrieben. Es geht um die unterste, lokale Ebene: der Rat der Gemeinde Tostedt, in der ich wohne, hat den Um- und Neubau des Rathauses beschlossen, der knappe vier Mio. Euro kosten soll. Dagegen hat sich breiter Widerstand formiert, weil das Rathaus erst vor 12 Jahren saniert worden und die Zahl der Mitarbeiter seither gesunken ist. So ein Bürgerbegehren ist eine recht seltene Sache, und so berichten denn auch die Medien teils sachlich, teils ironisch über das bürgerliche Engagement in der kleinen Gemeinde vor den Toren Hamburgs. Und wie kippt man ganz praktisch so einen Ratsbeschluss? Gemäß § 22b der Niedersächsischen Gemeindeordnung melden die Verantwortlichen das Bürgerbegehren an und sammeln Stimmen der wahlberechtigten Einwohner der Gemeinde. Sofern mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten (leserlich) unterschrieben haben, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Der muss so gefasst sein, dass die Wähler nur mit “Ja” oder “Nein” antworten können, und dann wird abgestimmt. Wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf Ja entfällt, und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten umfasst, ist dem Bürgerentscheid entsprochen, und er hat dann die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Die Bürger können über ihre Belange also nach einigem Aufwand direkt und unmittelbar Einfluss auf die Lokalpolitik nehmen – eine gute Sache. Im beschaulichen Tostedt hat diese Form der direkten Demokratie übrigens schon eine kleine Tradition: Im Jahre 2007 hat ein Bürgerentscheid dafür gesorgt, dass im Kern des Ortsteils Todtglüsingen ein Mahnmal und eine alte Eiche erhalten blieben und nicht einer neuen Verkehrsplanung zum Opfer fielen. Und wenn ich die Stimmung bei meiner heutigen Unterschrift in einer Tostedter Bäckerei richtig deute, wird es den Organisatoren auch diesmal nicht schwerfallen, die mehr als 2.000 notwendigen Unterschriften für den Bürgerentscheid zu sammeln. Das ist schön, weil es zeigt, dass die Menschen überhaupt nicht so politikmüde sind, wie oft behauptet wird, und sich aktiv engagieren, wenn man ihnen dazu die Möglichkeit gibt. [4 Kommentare] |
| Rechtspolitik nach dem 1. Mai |
| geschrieben am 3. Mai 2010 in der Kategorie Berlin, Deutschland, Rechtliches, Strafrecht, Verbrechen |
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Falls noch irgendjemand gegen gut sichtbare Dienstnummern an Polizeiuniformen sein sollte, gibt der folgende Film eine eindringliche Argumentationshilfe: [youtube=http://www.youtube.com/watch?v=Hcr9evwlCGQ] Ein Schelm, wen es wundert, dass der tretende Beamte auch zwei Tage nach dem Ereignis immer noch nicht identifiziert worden ist… Nachtrag (mit Dank an den Kollegen RA Oliver Jauch): Der gefilmte Polizist hat sich heute nachmittag gestellt. [2 Kommentare] |
| Dem Anwalt hinter die Ohren geschrieben |
| geschrieben am 31. März 2010 in der Kategorie Aktuelles, Anwaltspraxis, Deutschland, Humor, Rechtliches, Verfassungs- und Verwaltungsrecht |
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Das Bundesverfassungsgericht berichtet in der heutigen Pressemitteilung über zwei Fälle von Missbrauchsgebühren und schreibt einem Anwalt das Folgende hinter die Ohren: “Von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist aber zu verlangen, dass sein Sachvortrag vollständig ist und er die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt.” Kurze Ergänzung: Ähnliche Erwägungen muss der Anwalt auch und gerade in dem Fall anstellen, in dem der Mandant am Freitagnachmittag, an dem die Frist abläuft, in die Kanzlei kommt und den Anwalt mit einer “Verfassungsklage, notfalls beim EuGH” beauftragen will. Einen schönen Aufsatz gibt es dazu von Christian Kirchberg: “Verfassungsbeschwerde aus anwaltlicher Sicht – ein Werkstattbericht in 3 Teilen”, beginnend in JR 2007, S. 753. [Keine Kommentare] |
| Ein juristischer Rundgang über die CeBIT |
| geschrieben am 4. März 2010 in der Kategorie Aktuelles, Deutschland, Technik, Unterwegs, Web 2.0, Wirtschaft |
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Gestern war es wieder soweit: Zusammen mit meinem Webdesigner habe ich in Hannover die CeBIT besucht. Normalerweise fahre ich alle zwei bis drei Jahre zu dieser Computermesse, und auch diesmal interessierten mich einerseits spezielle juristische Angebote und andererseits ganz allgemein Innovationen im Computerbereich. Leider mangelte es an beidem, so dass mein Fazit ernüchternd ausfällt: noch nie war die CeBIT so uninteressant wie in diesem Jahr. Schon an der Ausstellungsfläche merkt man, dass die IT-Branche derzeit nicht die besten Geschäfte macht. Viele große Anbieter haben überhaupt nicht den Weg nach Hannover gefunden. Marken wie Apple oder Nokia sucht man auf der CeBIT vergebens. Und die Anbieter, die da sind, zeigen zumeist keine echten Innovationen, große Neuerungen fehlen. Beispielhaft dafür ist der große Stand von Microsoft in Halle 3, der ganz auf Office 2010 ausgerichtet ist, das in mäßig interessanten Präsentation vorgestellt wird. Das wäre aber überhaupt nicht nötig, denn die Betaversion der Software liegt seit Wochen den Computerzeitschriften bei. So ist es auch kein Wunder, dass Microsoft in Hannover CDs mit dem Logo der Computer BILD verteilt. Immerhin zeigt Microsoft in einem kleinen Bereich des Standes auch Mobiltelefone mit Windows-Betriebssystem, die man gleich ausprobieren kann. Ganz anders sieht das am Stand der Deutschen Telekom in Halle 4 aus. Auf dem großen Stand wird wenig präsentiert, wenn man von den rosa Krawatten der Mitarbeiter einmal absieht. Produkte oder Services sucht man dort vergebens, stattdessen läuft man unter beleuchteten Stichworten über viel freie Fläche. Besucher, die keinen Termin vereinbart haben, werden von den Mitarbeitern der Telekom allerdings auch unfreundlich weggebeten, so dass es auf die fehlende Präsentation letztendlich auch nicht mehr ankommt. Was die Telekom mit ihrem zweifelsohne teuren Stand erreichen will, bleibt ihr Geheimnis. Erheblich freundlicher und inhaltlich gewichtiger präsentierte sich dagegen der Stand von Wolters Kluiver in Halle 5. Kurz nach unserer Ankunft hielt dort der ehemalige Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (ehemals SPD) eine Rede über die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für unsere Sozialsysteme, in der er grundlegende Veränderungen und wesentlich stärkere Selbstverantwortung für große Teile der Gesellschaft forderte. Verglichen mit den von Clement vorgetragenen Thesen erscheint Guido Westerwelle derzeit als weichgespülter Sozialromantiker. Nach dem streitbaren Vortrag wurde uns auf dem Stand die Kanzleisoftware AnNoText präsentiert, die sicher einen zweiten Blick wert ist. Überhaupt nichts präsentiert wurde uns leider auf den winzigen Ständen von Juris (Halle 5) und LexisNexis (Halle 6). Ob dies an mangelndem Personal oder fehlendem Willen lag, kann ich nicht beurteilen. Nach jeweils ca. 10 Minuten Wartezeit war uns jedenfalls klar, dass den Unternehmen nicht viel an einer Präsentation für ihre Zielgruppe gelegen war. Deutlich besser fiel der Besuch des Beck Verlags aus München in Halle 9 aus. Neben diversen Print-Produkten wurde dort natürlich die Rechtsdatenbank Beck Online gezeigt, die uns von einem freundlichen Mitarbeiter auch ausführlich vorgestellt wurde. Hier zeigte man uns einige Neuerungen der Suchfunktion (“Patentanwälte lieben vor allem die Operatoren”) sowie diverse Angebote wie “Anwalt Premium” oder das Modul Medizinrecht. Das spannendste Gespräch führten wir in Halle 2 im Bereich Open Source mit einem Entwickler von Firefox. Dort war zu erfahren, dass Firefox und Thunderbird zukünftig stärker als bisher im Business-Bereich etabliert werden sollen, weshalb es nötig sei, die Software stärker als bisher zu individualisieren. Ein Ansatz dazu ist die Website Build your own Browser, auf der man seine eigene Firefox-Version zusammenbauen und anderen zur Verfügung stellen kann. Auch Feedback für zukünftig zu implementierende Funktionen ist dort sehr willkommen. Geradezu langweilig präsentierte sich dagegen der Web 2.0-Bereich – daran änderte auch die Diskussionsrunde mit Robert Basic und anderen Teilnehmern nichts. Was die Tagesschau und Amazon Web Services im Bereich Web 2.0 präsentierten, hat sich mir ebenfalls nicht erschlossen. Google stellte einige Fahrzeuge mit aufgebauten Kameras aus, mit der die Street-View-Aufnahmen gemacht werden. Dies führte auch gleich zu aufgeregten Diskussionen einiger älterer Herrschaften mit dem Standpersonal. Unter anderem sagte ein Anwesender, er sei selbst Jurist und habe Google schon verklagt, denn wenn der Staat keine verdachtsunabhängigen Geschwindigkeitskontrollen auf Autobahnen machen dürfe, dann sei Google das Fotografieren von Wohnhäusern rechtlich erst recht verboten. Mir lag zwar auf der Zunge, dass Google nicht der Staat ist und die Panoramafreiheit urheberrechtlich durchaus auch anders ausgestaltet ist als die massenhafte Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, aber letztlich habe ich mir doch auf die Zunge gebissen. Schließlich gibt es auch noch den Consumer-Bereich in den Hallen 14 bis 16. Zusammenfassend dazu nur ein paar Stichworte: anstrengend, laut, unübersichtlich und unspektakulär. Überhaupt fehlten auf dieser Cebit die großartigen Produkte und Services, die spritzigen Ideen und pfiffigen Präsentationen. Offenbar ist die Wirtschaftskrise in der IT angekommen. [Keine Kommentare] |
| Neue Rechtsprechung zur Promotion |
| geschrieben am 8. Februar 2010 in der Kategorie Aktuelles, Deutschland, Rechtliches, Thesis, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Wissenschaft, Zivilrecht |
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1. Gewerbliche Promotionsberatung kann zum Ausschluss vom Promotionsverfahren führen Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 2 KN 906/06) verkündet, dass die Inanspruchnahme einer gewerblichen Promotionsberatung von der Promotionsordnung ausgeschlossen werden darf. Die “Beratung” bestand darin, dass für eine Zahlung von ca. 20.000 € der Kontakt zu einem Doktorvater vermittelt wurde, der mittlerweile nicht mehr an der Universität tätig ist. Interessanterweise hat das Gericht seine Entscheidung darauf gestützt, dass die Zahlung einer so hohen Geldsumme im Verhältnis zur Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehe und sich die Kläger daher einem “Verdacht der wissenschaftlichen Unredlichkeit” aussetzten. Dies hätten die Kläger auch schon zu Beginn ihrer Promotion gewusst, da Promotionsberatung stets in einer rechtlichen Grauzone agiere. Wie das Gericht einen Fall entscheiden würde, in dem die Promotionsberatung in tatsächlicher Beratung (z.B. in der Themenfindung, während des Schreibprozesses etc.) zu realistischen Preisen (z.B. Stundenhonorare) stattfindet, kann nur gemutmaßt werden. Allen Promovierenden kann allerdings nur geraten werden, vor der Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsberatung einen Blick in die jeweilige Promotionsordnung zu werfen und ggf. das Gespräch mit dem Betreuer der Arbeit bzw. der Fakultät zu suchen. Link zur Entscheidung: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020060009062%20KN 2. Führen ausländischer Hochschulgrade Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 12 O 284/06) entschieden, dass der slowakische Titel “doktor práv” (Abkürzung “JUDr.”), der an der Comenius-Universität Bratislava erworben wird, nicht dem in Deutschland üblichen Dr.-Titel entspricht. Deshalb darf der in Bratislava erworbene Titel nur in der Originialform “JUDr.” und nicht als “Dr.” geführt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen im vom Landgericht Düsseldorf entschiedenen Fall Ordnungsgelder bis zu 250.000 € bzw. sechs Monate Ordnungshaft, weil der Dr.-Titel im geschäftlichen Verkehr geführt wurde. Ebenso hat das Landgericht Halle in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 4 O 1313/09) entschieden. Link zum Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2009/12_O_284_06urteil20090218.html |
| Anwälte, die kein Deutsch sprechen (wollen) |
| geschrieben am 3. Februar 2010 in der Kategorie Anwaltspraxis, Deutschland, Rechtliches, Vertragsrecht, Wirtschaft, Zivilrecht |
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Vor wenigen Tagen habe ich eine Geschichte erlebt, die zeigt, dass Anwälte nicht immer nur über schwierige rechtliche Fragen nachdenken, sondern oft auch ganz praktisch vermitteln müssen. Dies gilt auch und gerade im Wirtschaftsrecht. Das deutsche Unternehmen A wird von mir vertreten. Unternehmen B hat seinen Sitz im deutschsprachigen Teil eines Landes, mit dem es gerade heftige Auseinandersetzungen um entwendete Daten von Steuerflüchtlingen gibt. Unternehmen A und B sind nicht etwa Gegner vor Gericht, sondern möchten Vertragspartner werden. Zu diesem Zweck wird zwischen den verschiedensten Abteilungen der beiden Unternehmen über Wochen hin- und hertelefoniert und -gemailt. Schließlich werden sich die Mitarbeiter in den jeweiligen Fachabteilungen nicht nur über die Produkte und ihre Spezifikationen, sondern auch über Grundlagen wie Bestellmengen, Lieferzeit, Transportversicherung usw. einig. Nun werde ich beauftragt, und ein längerer englischsprachiger Vertrag entsteht. So weit, so gut. Aber nun kommen die Geschäftsleitungen und mit ihnen die Rechtsabteilung des Unternehmens B ins Spiel. Denn ohne rechtliche Überprüfung unterschreibt man auch nahe des Röstigrabens nichts. Natürlich findet die Rechtsabteilung Haare in der Suppe (sonst hätte ich mein Geschäft auch schlecht betrieben), und man will verhandeln. Also einigt man sich auf einen Termin für eine Telefonkonferenz. Einen Tag vor dem Telefontermin ruft mich die Assistenz der Geschäftsleitung meiner Mandantin in der Kanzlei an und ist ganz aufgeregt: An der Telco nimmt auch der Justitiar des Unternehmens B teil. Er will nicht nur den gesamten Produkthaftungsteil des Vertrages neu verhandeln, sondern weigert sich auch, dies in deutscher Sprache zu tun. Es gehe schließlich um einen internationalen Vertrag, der in englischer Sprache abgefasst sei, und da könne man nicht deutsch reden. Wohlgemerkt: alle Beteiligten sind deutsche Muttersprachler. Der Geschäftsführer meiner Mandantin ist sauer, weil Vertragsverhandlungen auf Englisch erfahrungsgemäß länger dauern. Für seinen Verkauf ist die fremde Sprache kein Problem, aber in anderen Abteilungen, die notwendigerweise mitverhandeln müssen, sieht das ganz anders aus. Und dann muss man sich natürlich auch über so schöne Frage unterhalten wie z.B. darüber, was denn das Wort indemnity bedeutet, wenn der Vertrag dem deutschen BGB oder dem Obligationenrecht der Schweiz unterstellt wird. Ich teile meiner Mandantin mit, dass ich das Vorgehen zwar etwas albern finde, aber deshalb nicht gleich die Verhandlungen abbrechen würde, was der Geschäftsführer erwägt, dem die Sache schon viel zu lange dauert. Schon früher habe ich englischsprachige Verträge mit deutschsprachigen Partnern auf deutsch verhandelt. Aber wenn meine Mandantin mich dafür engagiert, auf Englisch zu verhandeln, dann ist das natürlich auch kein Problem. Mittlerweile habe ich auch herausgefunden, dass der Kollege aus dem Justitiariat des Unternehmens B einige Jahre an einer Universität in Australien studiert hat und dies betont, so oft es nur geht. Die eigentlichen Verhandlungen waren dann so zäh wie erwartet, sind aber letztlich doch zu einem glücklichen Ende gekommen, weil beide Seiten an vielen Punkten ein wenig nachgegeben haben. Einzig bei der Arbeitssprache gab es keinen Kompromiss. [2 Kommentare] |
| Juristen erklären den Karneval |
| geschrieben am 29. Januar 2010 in der Kategorie Deutschland, Humor, Kultur |
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Heute: Weiberfastnacht “Betrunkene Frauen, die ihre kastrativen Wünsche dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie Männern Krawatten abschneiden – gaaaaanz schlechtes Kino.” Ganz großes Kino, Frau Kollegin Rueber! Habe mich (als bekennender norddeutscher Nichtkarnevalist) köstlich amüsiert. [Keine Kommentare] |
| 5.000 Euro Schmerzensgeld für verätzte Kopfhaut |
| geschrieben am 28. Januar 2010 in der Kategorie Aktuelles, Bayern, Rechtliches, Zivilrecht |
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Frauen gehen beim Friseur offenbar größere Risiken ein, als sich Männer wie ich (üblicher Friseurbesuch: Trocken schneiden, 10 – 15 Minuten, 14 – 20 Euro) vorstellen können. Das Landgericht Coburg (Bayern) hat einer Frau, die bei einer Blondierung verätzt wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Eine Mitarbeiterin der Beklagten hatte das ätzende Blondierungsmittel nicht nur auf die Haare, sondern auch auf die empfindliche Kopfhaut aufgetragen. Zurück blieb eine 5 x 5 Zentimeter große Stelle, an der dauerhaft keine Haare mehr wachsen. Glücklicherweise ist die Stelle nur dann zu sehen, wenn die Klägerin das Haar hebt. Für das Gericht entscheidend war auch, dass die Frau durch die Verätzung erhebliche Schmerzen erlitten hatte und mehrfach einen Hautarzt aufsuchen musste. Eine Minderung der Heiratschancen, die die Klägerin ebenfalls vortrug, vermochte das Gericht dagegen nicht zu erkennen. [Keine Kommentare] |
| Die Anwälte |
| geschrieben am 18. November 2009 in der Kategorie Deutschland, Medien, Politik, Rechtliches, Strafrecht |
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Morgen, am 19. November 2009, startet der Film “Die Anwälte. Eine deutsche Geschichte” in den Kinos. Der Film zeigt Otto Schily, Hans-Christian Ströbele und Horst Mahler als Verteidiger der RAF und ihre weiteren politischen Biographien. Während Ströbele und Schily für die Grünen bzw. die SPD ins Parlament kamen und Schily sogar als Innenminister Regierungsverantwortung übernahm, führte der Weg Horst Mahlers zunächst ins Gefängnis, dann in die NPD und mittlerweile erneut in Haft. Im Sommer verlor Mahler zudem seine Anwaltszulassung. Hier der Trailer zum Film: [youtube=http://www.youtube.com/watch?v=6P8bKtyd1jI] [Keine Kommentare] |
| Alte Juristenweisheit |
| geschrieben am 25. August 2009 in der Kategorie Aktuelles, Deutschland, Politik, Rechtliches, Verfassungs- und Verwaltungsrecht |
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Je begründeter ein unliebsamer Antrag ist, desto unzulässiger wird er. [Keine Kommentare] |



