| Im Arbeitsrecht vieles vertretbar |
| geschrieben am 21. Juli 2006 in der Kategorie Arbeitsrecht, Rechtliches, Referendariat |
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Arbeitsverträge (nicht jedoch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen) unterliegen seit dem 1. Januar 2003 einer umfassenden AGB-Kontrolle. Da es noch nicht allzuviel höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema gibt, ist im Arbeitsrechtslehrgang davon die Rede, daß die Formulierung von Standardarbeitsverträgen zur Zeit eine “gefahrgeneigte Tätigkeit” sei. Für Referendare ist das von Vorteil. Wenig Rechtsprechung bedeutet für die Klausur eine große Bandbreite von vertretbaren Argumentationen. [Keine Kommentare] |



