| Doppelt beruft es sich besser |
| geschrieben am 2. Februar 2010 in der Kategorie Anwaltspraxis, Rechtliches, Zivilrecht |
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Vor zwei Wochen rief mich die Geschäftsstelle des Landgerichts einer deutschen Großstadt an. Die dortige Mitarbeiterin rügt mich in spitzem Ton. Die Berufungsschrift sei zwar fristgerecht eingegangen, fehlen würden aber Abschriften an die Gegenseite nebst Anlagen. Soetwas darf natürlich nicht passieren. Trotzdem passiert es manchmal. Also habe ich neue Abschriften nebst Anlagen sowie ein kurzes Entschuldigungsschreiben angefertigt und alles schleunigst versandt. Nun ruft mich nun die Rechtsanwaltskanzlei der Berufungsbeklagten an. Heute ist dort meine Berufungsschrift nebst Anlagen zum zweiten Mal angekommen. Und schon beim ersten Mal in der letzten Woche sei keine Gerichtskopie gekommen, sondern eine von mir höchstselbst beglaubigte Abschrift. Gemeinsam haben wir dann über diesen kleinen Fehler gelacht. Doppelt beruft es sich vielleicht sogar besser. [Keine Kommentare] |
| Lesefrüchte oder Englischer Vertragstext, deutsches Recht |
| geschrieben am 28. Januar 2010 in der Kategorie Anwaltspraxis, Rechtliches, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaft, Zivilrecht |
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Wenn Windows Vista streikt und die IT am Netzwerk und allerlei Treibern bastelt, hat man 1. die Faxen bald dicke (Windows 7 ist seit heute bestellt), und 2. ein wenig Zeit, mal wieder in den Zeitschriften zu blättern. Besonders positiv sticht in diesem Monat (Januar 2010) das Anwaltsblatt hervor. Der Schwerpunkt widmet sich internationalen Verträgen und deren Auslegung, wenn es zwischen Partnern verschiedenen Ländern zu Auslegungsproblemen und Meinungsverschiedenheiten kommt. Sehr lesenswert ist der Aufsatz des emeritierten Hamburger Professors, ehemaligen Direktors des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Privatrecht und Gründungspräsidenten der Bucerius Law School Hein Kötz, der den Wettbewerb zwischen englischem Common Law und deutschem Zivilrecht gegenüberstellt. Geradezu Pflichtlektüre für alle, die mit englischsprachigen Verträgen zu tun haben, ist der Aufsatz des Anwalts Georg Maier-Reimer, der sehr anschaulich diverse praxisrelevante Probleme bei der Verhandlung einzelner Klauseln in englischsprachigen Verträgen herausarbeitet und Wege zu ihrer Lösung aufzeigt. Gefreut hat mich außerdem ein Kommentar von Michael Bruns von der Stiftung Warentest, der die “Zermürbungstaktik einiger Versicherer” bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen in’s Visier nimmt. Ich habe selbst gerade einen Fall auf dem Schreibtisch, in dem sich die Versicherung eines Unfallverursachers seit Wochen tot stellt, und das ist für den Geschädigten natürlich äußerst unbefriedigend. [Keine Kommentare] |
| 5.000 Euro Schmerzensgeld für verätzte Kopfhaut |
| geschrieben am in der Kategorie Aktuelles, Bayern, Rechtliches, Zivilrecht |
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Frauen gehen beim Friseur offenbar größere Risiken ein, als sich Männer wie ich (üblicher Friseurbesuch: Trocken schneiden, 10 – 15 Minuten, 14 – 20 Euro) vorstellen können. Das Landgericht Coburg (Bayern) hat einer Frau, die bei einer Blondierung verätzt wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Eine Mitarbeiterin der Beklagten hatte das ätzende Blondierungsmittel nicht nur auf die Haare, sondern auch auf die empfindliche Kopfhaut aufgetragen. Zurück blieb eine 5 x 5 Zentimeter große Stelle, an der dauerhaft keine Haare mehr wachsen. Glücklicherweise ist die Stelle nur dann zu sehen, wenn die Klägerin das Haar hebt. Für das Gericht entscheidend war auch, dass die Frau durch die Verätzung erhebliche Schmerzen erlitten hatte und mehrfach einen Hautarzt aufsuchen musste. Eine Minderung der Heiratschancen, die die Klägerin ebenfalls vortrug, vermochte das Gericht dagegen nicht zu erkennen. [Keine Kommentare] |
| 600 und ein paar über'n Durst |
| geschrieben am 27. Januar 2010 in der Kategorie Anwaltspraxis, Rechtliches, Zivilrecht |
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Der Berufungsstreitwert beträgt stolze 619,04 €. Damit haben wir die Hürde des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO genommen. Knapp, aber immerhin. Das Landgericht wird’s freuen. Den Gegner eher weniger. [Keine Kommentare] |
| Falsch abgemahnt |
| geschrieben am 21. Januar 2010 in der Kategorie Aktuelles, Geistiges Eigentum, Humor, Rechtliches, Web 2.0, Wirtschaft, Zivilrecht |
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Die Mitarbeiter eines Unternehmens finden das Firmenlogo auf fremden Webseiten. So geht es nicht, deshalb wird die Rechtsabteilung hinzugezogen. Diese prüft den Fall und befindet, dass es sich um einen Fall von Markenausbeutung und Rufschädigung handelt. Eine Anwältin wird beauftragt, die die Webseitenbetreiber abmahnt. So weit, so normal. Blöd nur, dass die abgemahnten Webseitenbetreiber an der Sache völlig unschuldig sind. Das fremde Firmenlogo wird nämlich nur auf den Rechnern des abmahnenden Unternehmens angezeigt, weil es Teil eines Werbeblockers ist. Und noch blöder, dass das abmahnende Unternehmen ausgerechnet den Werbeslogan “Unsere Branche: Telekommunikation – Informationstechnologie” führt. Die ganze Geschichte gibt es im Blog von Karsten Windfelder zu lesen. [Keine Kommentare] |
| Ärzte schwören nicht |
| geschrieben am 29. Mai 2009 in der Kategorie Geschichte, Medizin und Ethik, Rechtliches, Rechtsgeschichte, Standesrecht, Strafrecht, Zivilrecht |
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“Vergiß nicht: Du hast den hippokratischen Eid geleistet”, herrscht Dr. med. Ludwig Dressler seinen Sohn Dr. med. Carsten Flöter in einer Folge der Lindenstraße an, als diese eine potentielle Sterbehilfe diskutieren. Vom Eid des Hippokrates, der höchstwahrscheinlich nicht von Hippokrates selbst, sondern einer altgriechischen Sekte formuliert wurde, hört man in Spielfilmen und Fernsehserien immer wieder. Gerüchte besagen, dass es sogar Ärzte geben soll, die glauben, zum Abschluss des Medizinstudiums oder anläßlich des Erhalts der Zulassung den Hippokratischen Eid geschworen zu haben. Haben Sie aber nicht. Ganz sicher nicht. Denn viele Bestimmungen, die der hippokratische Eid enthält, entsprechen heute nicht mehr den sozialen Gegebenheiten oder verstoßen sogar gegen heutiges Berufs- und Strafrecht. Das fängt schon damit an, dass Medizinprofessoren von ihren Studenten nicht verlangen können, als spätere Ärzte die Professorenkinder in der Medizin zu unterrichten. Auch das Verbot, Sklaven sexuell zu missbrauchen, ist heute glücklicherweise obsolet. Nicht mehr vertretbar sind auch das absolute Verbot der Sterbehilfe sowie das Verbot, schwangeren Frauen ein Abtreibungsmittel zu geben. Der historische Hintergrund dieser Vorschrift besteht übrigens nicht, wie oft behauptet wird, im absoluten Verbot der Abtreibung. Abtreibungen vor der “Beseelung” des Embryos nach der aristotelischen Lehre galten im griechisch-römischen Kulturraum als problemlos. Mit der Regelung sollte vielmehr verhindert werden, dass Frauen ohne Wissen ihrer Männer abtrieben, denn die Männer sollten allein die Entscheidung über Leben und Tod ihrer Nachkommen haben. Der Wortlaut des hippokratischen Eides verbietet es daher auch nicht, Männern ein Abtreibungsmittel für ihre Ehefrau zu geben. Kann eine solche Regelung der Maßstab für heutiges ärztliches Handeln sein? Ich meine, dass schon diese oberflächliche und unvollständige Übersicht zeigt, dass der “hippokratische Eid” eine zwar historisch interessante, aber völlig überschätzte Regelung darstellt. Der Eid war übrigens schon in der Antike umstritten und niemals allgemein gültig. Selbstverständlich entfaltet er auch heute keinerlei Rechtswirkung. Dass es ganz ohne ärztliche Ethik aber natürlich auch nicht geht, zeigt beispielhaft die Debatte um dass aktuelle Patientenverfügungsgesetz. Eine derart komplexe Diskussion wäre allerdings völlig ungeeignet für den Streit zwischen Dr. Dressler und Dr. Flöter in der Lindenstraße. [Keine Kommentare] |
| Quizfrage |
| geschrieben am 25. April 2009 in der Kategorie Anwaltspraxis, Rechtliches, Zivilrecht |
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Der Arbeitnehmer fehlt unentschuldigt im Betrieb. Nach ein paar Stunden schickt der Arbeitgeber einige Kollegen zur Wohnung des Arbeitnehmers. Sie klingeln, aber niemand öffnet. Die Kollegen machen sich Sorgen. Ob wohl etwas passiert ist? Vielleicht liegt der Arbeitnehmer hilflos in seiner Wohnung? Die Kollegen rufen die Polizei. Auch die Polizisten machen sich Sorgen. Sie rufen die Feuerwehr. Die Feuerwehr bricht die besonders gegen Einbruch gesicherte Wohnungstür auf. In der Wohnung befindet sich niemand. Nach kurzer Zeit kommt der Arbeitnehmer nach Hause, der in der Stadt unterwegs war. Wer muss für den Schaden an der Wohnungstür in Höhe von rund 3.000 Euro aufkommen? [Keine Kommentare] |
| Wussten Sie schon… (1) |
| geschrieben am 12. Dezember 2008 in der Kategorie Geistiges Eigentum, Humor, Rechtliches, Technik, USA, Zivilrecht |
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…dass Sie eine Erfindung, die Sie im Weltraum machen, gemäß 35 U.S.C. 105 (a) beim amerikanischen Patent- und Markenamt zum Patent anmelden können? [Keine Kommentare] |
| Leider nicht vollstreckbar |
| geschrieben am 9. Oktober 2008 in der Kategorie Anwaltspraxis, Humor, Rechtliches, Zivilrecht |
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Ein Gläubiger will bei der Mandantin eine Forderung vollstrecken. Er schreibt: “Nach dem vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts …” Unglücklicherweise ist der Vollstreckungsbescheid diesmal ausnahmsweise nicht vollstreckbar. Und das liegt weder am Gericht noch am Bescheid an sich, sondern schlicht daran, dass der Gläubiger bei der falschen Person hat zustellen lassen. Also schreibe ich höflich zurück, dass es diesmal nichts wird mit der vollstreckbaren Vollstreckung. [Keine Kommentare] |
| Whistleblowing – auch bei der Bahn |
| geschrieben am 23. Mai 2008 in der Kategorie Aktuelles, Arbeitsrecht, Deutschland, Politik, Rechtliches, Wirtschaft, Zivilrecht |
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Der Gesetzgeber berät zur Zeit über eine Erweiterung des § 612a BGB, der zukünftig möglicherweise jedem Arbeitnehmer erlauben wird, ungesetzliche Handlungsweisen des Arbeitgebers anzuzeigen, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Ein wesentlicher Beweggrund für diese Gesetzesinitiative war der Gammelfleischskandal, und noch ist fraglich, ob § 612a BGB n.F. sehr eng gefasst werden wird und nur die Produktsicherheit oder weitergehend jegliches Handeln im Unternehmen umfassen soll. Noch interessanter ist das so genannte Whistleblowing aber dann, wenn es nicht um illegales, sondern (nur) unethisches oder widersprüchliches Handeln im Unternehmen geht. Für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber öffentlich anzeigen, ist schon im ersteren Fall sicher, dass sie nicht mehr den angenehmsten Arbeitsplatz haben dürften und sich früher oder später wahrscheinlich trotz des neuen § 612a BGB nach einer anderen Stelle umsehen müssen. Im letzteren Fall wird solches Handeln nach wie vor nur anonym erfolgen können. Ein schönes Beispiel dafür liefert heute die Deutsche Bahn. Wie das Weblog Spaß mit der Deutschen Bahn berichtet, ist ein Dokument mit Plänen, die nur aus der Führungsetage des Konzerns stammen können, auf dem Whistleblower-Portal Wikileaks aufgetaucht. Die Konsequenzen des letzten Tarifabschlusses werden dort deutlich dargestellt und fünf Maßnahmen zur Kostensenkung dargestellt, u.a. Preiserhöhungen, Personalabbau und der zunehmende Einsatz von ausländischen Arbeitnehmern in outgesourcten Gesellschaften. Auch die Überschrift des Dokuments inklusive des Wortes “Netzstreichungen” läßt für die Kundschaft nichts Gutes erahnen. [Keine Kommentare] |



