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Fall Emmely: Paradigmenwechsel des Bundesarbeitsgerichts?
geschrieben am 10. Juni 2010 in der Kategorie Aktuelles, Arbeitsrecht, Rechtliches, Wirtschaft, Zivilrecht

Mit der Diskussion von Urteilen, die im Volltext noch nicht veröffentlicht sind, sollte man sehr vorsichtig sein. Aber wenn es stimmt, was Spiegel Online über das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall der Kassiererin “Emmely” berichtet, dann haben wir es möglicherweise mit einem Paradigmenwechsel hinsichtlich der  Tatkündigung zu tun.

Sollte diese Rechtsprechung sich auch in den unteren Instanzen flächendeckend durchsetzen, müssen sich Arbeitgeber möglicherweise bald fragen, bis zu welchem Betrag in einem Diebstahls- oder Diebstahlsverdachtsfall das Vertrauen in den Arbeitnehmer nicht vollkommen zerstört, sondern nur noch erheblich gestört ist. Ob in Fällen, in denen die “Schädigung relativ niedrig” (so der oben verlinkte Artikel) ausfällt, dann nur noch abgemahnt und nicht mehr sogleich gekündigt werden darf, und ob sich eine Bagatellgrenze für Schädigungen des Arbeitgebers durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Nachtrag: Das Bundesarbeitsgericht hat zu seiner heutigen Entscheidung eine Pressemitteilung herausgegeben.

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Neues zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
geschrieben am 3. Juni 2010 in der Kategorie Medizinrecht, Pharma, Rechtliches, Wirtschaft, Zivilrecht

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 10. Dezember 2009 (Az. I ZR 189/07, bisher noch nicht veröffentlicht) die bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt, ob ein macrogolhaltiges Darmreinigungsmittel, dass seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, als Arzneimittel oder als Medizinprodukt einzustufen ist. Während das OLG Hamburg ein solches Präparat noch als Arzneimittel eingestuft hat (vgl. OLG Hamburg MD 2008, 650 = PharmR 2008, 448), sieht der BGH darin ein Medizinprodukt. Das Urteil stellt fest:

Das Präparat des Beklagten dient nach den getroffenen Feststellungen unter anderem der Darmreinigung vor diagnostischer Untersuchung (Koloskopie) und operativem Eingriff im Darmbereich. Es ist danach vom Hersteller insoweit zur Anwendung für Menschen mittels seiner Funktion zum Zwecke der Erkennung und Behandlung von Krankheiten zu dienen bestimmt.

Die bestimmungsgemäße Hauptwirkung des Präparats besteht in der Reinigung, d.h. Entleerung des Darms. Diese Wirkung wird nach den getroffenen Feststellungen dadurch erreicht, dass der in dem Präparat enthaltene Wirkstoff Macrogol aufgrund des osmotischen Drucks und über Wasserstoffbrückenbildung den Wasseranteil im Darm erhöht, dadurch der dort vorhandene Stuhl hydratisiert wird und an Volumen zunimmt, die Volumenzunahme einen Druck auf die Darmwand bewirkt und diese hierauf mit einem Defäkationsreflex reagiert. Die bestimmungsgemäße Hauptwirkung des Präparats wird dadurch weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus, sondern auf zunächst osmotischem und sodann physikalischem Weg erreicht (vgl. Gall/Schweim, pharmind 2007, 518, 519 f. und 523 f.). Der Umstand, dass die in dem Präparat des Weiteren enthaltenen Salze in Verbindung mit Wasser eine Lösung ergeben, die dieselbe Ionenkonzentration aufweist wie Blutplasma, hierdurch einer durch die Abführwirkung bedingten Mangelversorgung des Patienten entgegenwirkt und damit Herzrhythmusstörungen, Muskelkrämpfen und Blutdruckproblemen vorgebeugt wird, führt – anders als das Berufungsgericht gemeint hat – ebenfalls nicht aus dem Anwendungsbereich des § 3 Nr. 1 MPG heraus; denn diese pharmakologische bzw. metabolische Wirkung der Salze unterstützt lediglich die auf osmotischem und physikalischem Weg erreichte bestimmungsgemäße Hauptwirkung des Präparats (§ 3 Nr. 1 MPG a.E.).

Das Präparat des Beklagten stellt ferner kein auch beim Vorliegen der Voraussetzungen eines Medizinprodukts i.S. von § 3 Nr. 1 bis 3 MPG gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1 MPG, § 2 Abs. 3 Nr. 7 AMG als Arzneimittel zu behandelndes Diagnostikum i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG dar. Soweit es auch der Darmreinigung unmittelbar vor einer diagnostischen Untersuchung (Koloskopie) bestimmt ist, dient es nicht der Befunderhebung, sondern schafft erst die Voraussetzung für die Erhebung eines Befundes.

Dieses Urteil, das sich außerdem noch mit einer ganzen Reihe wettbewerbsrechtlicher Fragen im Rahmen der Abgrenzung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Novel Foods widmet, zeigt, wie wichtig die korrekte Einstufung eines Produktes im medizinischen Bereich für denjenigen ist, der es in den Verkehr bringt. Fehlende Zulassungen bzw. Zertifizierungen und CE-Kennzeichnungen, fehlerhafte Produktbezeichnungen und Beschriftungen können leicht zu Abmahnungen von Wettbewerbern und Eingriffen der zuständigen Aufsichtsbehörden führen. Problematisch ist dabei, dass selbst die Gerichte sich in Abgrenzungsfragen oft uneinig sind. Hier hat das Urteil des BGH zumindest für macrogolhaltige Medizinprodukte für die Darmreinigung wünschenswerte Klarheit geschaffen.

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Trau keiner RSV
geschrieben am 31. Mai 2010 in der Kategorie Anwaltspraxis, Rechtliches, Vertragsrecht, Wirtschaft, Zivilrecht

Was es doch für überkluge Mitarbeiter von Rechtsschutzversicherungen gibt! Da ruft mich ein Mandant an und teilt mir mit, dass er sich telefonisch bei seiner Rechtsschutzversicherung erkundigt habe, warum sie für meine Kostennote keine Deckungszusage erteilt habe. Zuvor hatte ich der RSV schon zweimal geschrieben, aber für den Mandanten nichts erreicht. Der Mitarbeiter der Hotline hat dem Mandanten nun gesagt, dass er an einen ganz schlimmen Gebührenschneider geraten wäre, denn es sei schließlich allgemein bekannt, dass Erstberatungen in jedem Fall kostenlos zu erfolgen hätten.

Den Mandaten habe ich daraufhin freundlich über das Verhältnis zwischen dem bisherigen Beratungsaufwand und meiner sehr moderaten Rechnung aufgeklärt, die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr nach dem RVG sowie die Anrechnung bei einer späteren vorgerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit genannt. Am Schluss habe ich ihm dann dazu geraten, sich einen anderen Versicherer zu suchen. Das will der Mandant nun auch tun, und ich habe ihm natürlich zu dem Anbieter geraten, der sich in meiner täglichen Praxis bisher am professionellsten herausgestellt hat.

Den Mitarbeiter der betreffenden Versicherung würde ich gerne mal fragen, wie lange er gewöhnlich für umsonst arbeitet. Und ob die Mitarbeiter in seinem Konzern besondere Anweisungen für die Veräppelung ihrer Kunden haben.

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Neue Informationspflichten für Dienstleister
geschrieben am 20. Mai 2010 in der Kategorie Aktuelles, Anwaltspraxis, Rechtliches, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Wirtschaft, Zivilrecht

Seit vorgestern gilt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), die die meisten Dienstleister zwingt, schon vor Vertragsabschluss weitreichende Informationen an die Dienstleistungsempfänger zu übermitteln. Falls sich jemand für Details interessiert: Einen kurzen Überblick habe ich in einem kleinen PDF zusammengefasst, das auf meiner Kanzleiseite heruntergeladen werden kann.

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Am Wochenende ins Büro
geschrieben am 19. Mai 2010 in der Kategorie Familie, Kultur, Wirtschaft

Lasse-Heinrich ist vier Jahre alt, und seine Mutter arbeitet als Projektmanagerin. Sein Vater ist Ingenieur und seit Jahren in einer Unternehmensberatung tätig. Die beiden Eltern haben ein ausgeklügeltes System entworfen, das die Betreuung ihres Kindes regelt, wenn der Hort geschlossen und auch die Kinderfrau nicht anwesend ist.

Doch dieses System bricht an einem Samstag im Mai plötzlich zusammen: Der Vater hat am Samstag regelmäßig einen zeitlich leicht reduzierten, aber ansonsten ganz normalen Arbeitstag in der Beratung geplant, und an Mutter hätte es gelegen, Lasse-Heinrich zu betreuen. Aber Mutter muss plötzlich auch am Samstag an ihren Schreibtisch, weil am Freitag zwei Teamkräfte unerwartet ausgefallen sind und das laufende Projekt zu scheitern droht.

Weil es schwer ist, in Hamburg am Freitagabend eine verlässliche und zugleich pädagogisch hinreichende Kinderbetreuung für den kompletten Samstag zu organisieren, geht Lasse-Heinrich am Samstag mit seiner Mutter ins Büro. Und weil Mutters Büro früher von einem Mitarbeiter genutzt worden ist, der eine Aversion gegen Beamer hat, steht dort immer noch ein riesiger Flachbildschirm im Konferenzbereich, der nur selten für Powerpoint-Präsentationen genutzt wird. Auf diesem Bildschirm darf Lasse-Heinrich nun das tun, was zuhause sonst verboten ist: einen ganzen Disney-Film anschauen.

Mutter und Vater haben ihren Arbeitssamstag gut bewältigt. Allerdings haben sie dafür jetzt ein neues Problem: Lasse-Heinrich will jetzt jeden Samstag ins Büro.

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Der Satz des Tages
geschrieben am 12. Mai 2010 in der Kategorie Aktuelles, Rechtliches, Wirtschaft, Zivilrecht

…stammt aus einer Pressemitteilung zur heutigen, noch nicht im Volltext publizierten, Entscheidung des BGH zur Störerhaftung von Betreibern offener WLANs (Az. I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens):

Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an).

Das Geschäftsmodell der Abmahnkanzleien gerät dadurch möglicherweise in ernste Gefahr. Und ich kann nicht behaupten, dass mich das traurig macht.

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Gute Tat vom Aufsichtsrat
geschrieben am 4. Mai 2010 in der Kategorie Gerade gelesen, Humor, Rechtliches, Wirtschaft

Aus einer Mailingliste, die sich u.a. mit Haftpflichtversicherungen beschäftigt:

“Bei einem Konzern kannte ich mal jemanden aus dem Aufsichtsrat, der mir heftigst davon abgeraten hatte, dort jemals eine Versicherung abzuschließen.”

Vom Abschluss einer Versicherung würde ich nach einer solchen Ansprache auch absehen. Aber über den Kauf von Aktien könnte man nachdenken.

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Europaweite Datenbank für Medizinprodukte
geschrieben am 20. April 2010 in der Kategorie Aktuelles, Europa, Pharma, Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten ab Mai 2011 die Onlinedatenbank EUDAMED (European Database on Medical Devices) nutzen müssen. Bisher war die Nutzung freiwillig. Durch die Übermittlung der Daten tausender Medizinprodukte, die zur Diagnose, Prävention und Therapie eingesetzt werden, erhofft sich die Kommission eine Erhöhung der Patientensicherheit. Betroffen sind lebenserhaltende Geräte wie Herzschrittmacher, Prothesen und Röntgenapparate, aber auch Spritzen, Blut- und Urintests sowie arzneimittelähnliche Medizinprodukte, die z.B. als Tabletten, Kapseln, Pulver oder Salben verwendet werden.

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Ein juristischer Rundgang über die CeBIT
geschrieben am 4. März 2010 in der Kategorie Aktuelles, Deutschland, Technik, Unterwegs, Web 2.0, Wirtschaft

Gestern war es wieder soweit: Zusammen mit meinem Webdesigner habe ich in Hannover die CeBIT besucht. Normalerweise fahre ich alle zwei bis drei Jahre zu dieser Computermesse, und auch diesmal interessierten mich einerseits spezielle juristische Angebote und andererseits ganz allgemein Innovationen im Computerbereich. Leider mangelte es an beidem, so dass mein Fazit ernüchternd ausfällt: noch nie war die CeBIT so uninteressant wie in diesem Jahr.

Schon an der Ausstellungsfläche merkt man, dass die IT-Branche derzeit nicht die besten Geschäfte macht. Viele große Anbieter haben überhaupt nicht den Weg nach Hannover gefunden. Marken wie Apple oder Nokia sucht man auf der CeBIT vergebens. Und die Anbieter, die da sind, zeigen zumeist keine echten Innovationen, große Neuerungen fehlen.

Beispielhaft dafür ist der große Stand von Microsoft in Halle 3, der ganz auf Office 2010 ausgerichtet ist, das in mäßig interessanten Präsentation vorgestellt wird. Das wäre aber überhaupt nicht nötig, denn die Betaversion der Software liegt seit Wochen den Computerzeitschriften bei. So ist es auch kein Wunder, dass Microsoft in Hannover CDs mit dem Logo der Computer BILD verteilt. Immerhin zeigt Microsoft in einem kleinen Bereich des Standes auch Mobiltelefone mit Windows-Betriebssystem, die man gleich ausprobieren kann.

Ganz anders sieht das am Stand der Deutschen Telekom in Halle 4 aus. Auf dem großen Stand wird wenig präsentiert, wenn man von den rosa Krawatten der Mitarbeiter einmal absieht. Produkte oder Services sucht man dort vergebens, stattdessen läuft man unter beleuchteten Stichworten über viel freie Fläche. Besucher, die keinen Termin vereinbart haben, werden von den Mitarbeitern der Telekom allerdings auch unfreundlich weggebeten, so dass es auf die fehlende Präsentation letztendlich auch nicht mehr ankommt. Was die Telekom mit ihrem zweifelsohne teuren Stand erreichen will, bleibt ihr Geheimnis.

Erheblich freundlicher und inhaltlich gewichtiger präsentierte sich dagegen der Stand von Wolters Kluiver in Halle 5. Kurz nach unserer Ankunft hielt dort der ehemalige Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (ehemals SPD) eine Rede über die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für unsere Sozialsysteme, in der er grundlegende Veränderungen und wesentlich stärkere Selbstverantwortung für große Teile der Gesellschaft forderte. Verglichen mit den von Clement vorgetragenen Thesen erscheint Guido Westerwelle derzeit als weichgespülter Sozialromantiker. Nach dem streitbaren Vortrag wurde uns auf dem Stand die Kanzleisoftware AnNoText präsentiert, die sicher einen zweiten Blick wert ist.

Überhaupt nichts präsentiert wurde uns leider auf den winzigen Ständen von Juris (Halle 5) und LexisNexis (Halle 6). Ob dies an mangelndem Personal oder fehlendem Willen lag, kann ich nicht beurteilen. Nach jeweils ca. 10 Minuten Wartezeit war uns jedenfalls klar, dass den Unternehmen nicht viel an einer Präsentation für ihre Zielgruppe gelegen war.

Deutlich besser fiel der Besuch des Beck Verlags aus München in Halle 9 aus. Neben diversen Print-Produkten wurde dort natürlich die Rechtsdatenbank Beck Online gezeigt, die uns von einem freundlichen Mitarbeiter auch ausführlich vorgestellt wurde. Hier zeigte man uns einige Neuerungen der Suchfunktion (“Patentanwälte lieben vor allem die Operatoren”) sowie diverse Angebote wie “Anwalt Premium” oder das Modul Medizinrecht.

Das spannendste Gespräch führten wir in Halle 2 im Bereich Open Source mit einem Entwickler von Firefox. Dort war zu erfahren, dass Firefox und Thunderbird zukünftig stärker als bisher im Business-Bereich etabliert werden sollen, weshalb es nötig sei, die Software stärker als bisher zu individualisieren. Ein Ansatz dazu ist die Website Build your own Browser, auf der man seine eigene Firefox-Version zusammenbauen und anderen zur Verfügung stellen kann. Auch Feedback für zukünftig zu implementierende Funktionen ist dort sehr willkommen.

Geradezu langweilig präsentierte sich dagegen der Web 2.0-Bereich – daran änderte auch die Diskussionsrunde mit Robert Basic und anderen Teilnehmern nichts. Was die Tagesschau und Amazon Web Services im Bereich Web 2.0 präsentierten, hat sich mir ebenfalls nicht erschlossen. Google stellte einige Fahrzeuge mit aufgebauten Kameras aus, mit der die Street-View-Aufnahmen gemacht werden. Dies führte auch gleich zu aufgeregten Diskussionen einiger älterer Herrschaften mit dem Standpersonal. Unter anderem sagte ein Anwesender, er sei selbst Jurist und habe Google schon verklagt, denn wenn der Staat keine verdachtsunabhängigen Geschwindigkeitskontrollen auf Autobahnen machen dürfe, dann sei Google das Fotografieren von Wohnhäusern rechtlich erst recht verboten. Mir lag zwar auf der Zunge, dass Google nicht der Staat ist und die Panoramafreiheit urheberrechtlich durchaus auch anders ausgestaltet ist als die massenhafte Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, aber letztlich habe ich mir doch auf die Zunge gebissen.

Schließlich gibt es auch noch den Consumer-Bereich in den Hallen 14 bis 16. Zusammenfassend dazu nur ein paar Stichworte: anstrengend, laut, unübersichtlich und unspektakulär. Überhaupt fehlten auf dieser Cebit die großartigen Produkte und Services, die spritzigen Ideen und pfiffigen Präsentationen. Offenbar ist die Wirtschaftskrise in der IT angekommen.

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Gesucht wird ein HTC Iphone N97, oder so ähnlich…
geschrieben am 2. März 2010 in der Kategorie Ganz privat, Technik, Wirtschaft

In der nächsten Zeit ist für mich wieder einmal ein neues Mobiltelefon fällig. Allerdings habe ich in den letzten Jahren, in denen ich mit meinem Nokia N95 recht zufrieden war, ein wenig den Überblick über die neuesten Entwicklungen verloren. Fühlte ich mich vor zweieinhalb Jahren mit dem N95 noch an der Spitze der technischen Entwicklung, kann man sich mit dem etwas klobigen Gerät heute kaum noch an einen Anwaltsstammtisch setzen, ohne belächelt zu werden. Und da man meinem Handy inzwischen auch die tägliche Benutzung ansieht, wird es also wieder einmal Zeit für ein neues Modell.

Aber was soll ich kaufen? Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, einfach Nokias Nachfolgemodell N97 zu nehmen. Aber will ich das wirklich? Das Symbian-Betriebssystem ist inzwischen längst nicht mehr taufrisch, und ob es der OVI-Store herausreißt, kann ich überhaupt nicht beurteilen. Möglicherweise wäre das N900 besser, das unter Linux läuft? Auf meinem Rechner zuhause nutze ich immerhin schon mal Ubuntu, auch wenn ich sonst von Linux leider noch nicht viel verstehe. Angeblich hat sich Nokia vom Betriebssystem des N900 jedoch schon wieder verabschiedet, und für die nächsten Jahre möchte ich nicht auf ein totes Pferd setzen. Aus diesem Grunde habe ich mir auch noch kein Blackberry angeschaut.

Möglicherweise ist auch Googles Android-Betriebssystem einen Blick wert. Ausprobiert habe ich es bisher noch nicht, und was ich von den neuen HTC- und Motorola-Telefonen halten soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Allerdings wäre mir eine problemlose Synchronisierung meiner diversen Google-Kalender sehr wichtig – das kriegen Nokia und Co. mit Bordmitteln ja immer noch nicht vernünftig hin.

Oder vielleicht ein Iphone? Bisher war mir Apple als Hersteller immer etwas suspekt, auch wenn die Geräte recht ordentlich aussehen. Allerdings mag ich die Marke nicht besonders, da ich mich schon nicht mit dem proprietären Itunes anfreunden konnte und das Iphone am Anfang mit dem Gedanken “Müssen die jetzt auch noch Telefone bauen? Wann kommt der Apple Toaster?” begrüßt habe. Und mit der neuen Konzernstrategie, Inhalte zu zensieren, wenn sie “unzüchtig” oder von der Konkurrenz sind, gebärdet sich Apple in meinen Augen noch deutlich schlimmer als Microsoft.

Schließlich fallen mir – ganz ehrlich gesagt – auch Menschen auf den Wecker, die sich unbedingt und um jeden Preis von der Masse abheben wollen, deswegen eine überteuerte Marke kaufen und sich damit möglichst auffällig platzieren: “Seht her, ich bin ganz bunt angezogen, mache was mit Medien und trinke zum Facebook-Chat auf meinem Mac nur Caffeine Free Low Fat Soy Cafe Latte.” Aber ich wollte mich eigentlich überhaupt nicht aufregen, sondern über Mobiltelefone schreiben. Und vielleicht ändert sich das Image der Marke Apple ja jetzt, da das Iphone zum Gerät für die Masse geworden ist.

Vielleicht nutze ich mein altes Mobiltelefon auch einfach noch ein paar Monate weiter. Oder haben vielleicht meine Leser ein paar gute Ratschläge für mich? (Und nein, ein Seniorenhandy mit extra großen Tasten ist kein guter Ratschlag!)

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