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Fall Emmely: Paradigmenwechsel des Bundesarbeitsgerichts?
geschrieben am 10. Juni 2010 in der Kategorie Aktuelles, Arbeitsrecht, Rechtliches, Wirtschaft, Zivilrecht

Mit der Diskussion von Urteilen, die im Volltext noch nicht veröffentlicht sind, sollte man sehr vorsichtig sein. Aber wenn es stimmt, was Spiegel Online über das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall der Kassiererin “Emmely” berichtet, dann haben wir es möglicherweise mit einem Paradigmenwechsel hinsichtlich der  Tatkündigung zu tun.

Sollte diese Rechtsprechung sich auch in den unteren Instanzen flächendeckend durchsetzen, müssen sich Arbeitgeber möglicherweise bald fragen, bis zu welchem Betrag in einem Diebstahls- oder Diebstahlsverdachtsfall das Vertrauen in den Arbeitnehmer nicht vollkommen zerstört, sondern nur noch erheblich gestört ist. Ob in Fällen, in denen die “Schädigung relativ niedrig” (so der oben verlinkte Artikel) ausfällt, dann nur noch abgemahnt und nicht mehr sogleich gekündigt werden darf, und ob sich eine Bagatellgrenze für Schädigungen des Arbeitgebers durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Nachtrag: Das Bundesarbeitsgericht hat zu seiner heutigen Entscheidung eine Pressemitteilung herausgegeben.

3 Kommentare zu “Fall Emmely: Paradigmenwechsel des Bundesarbeitsgerichts?”

  1. Volker sagt:

    Ich denke nicht, dass sich eine Bagatellgrenze durchsetzt, das verneint das BAG auch ausdrücklich. Es wird aber zum Glück mehr auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden müssen.

    kollegiale Grüße

    Volker Lehmann

  2. Christian sagt:

    @ Maria

    Auch dem geschätzten Kollegen Weigelt liegt der Volltext des Urteils noch nicht vor. Warten wir doch mal ab, wie die Begründung letztlich aussieht.

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